News & Updates
Durch die von der Regierungskoalition beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) ab Juli 2020 werden kleine Anpassungen an den Einstellungen der Agentursoftware notwendig. Wir nennen nachfolgend kurz die wichtigsten Punkte.
Die ProSonata Software ist flexibel angelegt, was die Verwendung von Steuersätzen angeht. Für jedes Angebot und jede Rechnung kann bei Bedarf ein eigener, frei definierbarer, Steuersatz genutzt werden. Damit neu erstellte Dokumente ab Juli automatisch den Steuersatz 16 % erhalten, muss in den > System > Grundeinstellungen > Reiter »Finanzdaten« der standardmäßige Steuersatz von 19 % auf 16 % geändert werden. Diese Anpassung können Sie gerne selbst in Ihrem Account vornehmen – bei Bedarf auch vorab. Wir werden bei Accounts, die zum 03.07. die Änderung noch nicht vollzogen haben, die Anpassung zentral vornehmen. Selbstverständlich können Sie dann weiterhin noch einzelne Rechnungen mit 19 % Steuer erstellen.
Bitte Obacht: Relevant für den Steuersatz ist der Leistungszeitraum (genauer gesagt dessen Ende), an dem die Leistung erbracht wurde. Das heißt es kann durchaus vorkommen, dass noch im Juli Rechnungen mit 19 % Steuersatz erstellt werden müssen, weil die Leistung bereits im Juni oder davor erbracht wurde. Ebenso wird es nach dem Ende der Sonderregel vorkommen, dass im Januar 2021 Rechnungen mit 16 % Steuer erstellt werden müssen, weil der Leistungszeitraum im 2. Halbjahr 2020 lag. Diese Sonderfälle lassen sich also pro Dokument einfach ändern – der Benutzer als Rechnungssteller muss hier aber genau entscheiden.
Bei weitergehenden Fragen zur Anwendung der Steuersätze, gerade auch bei länger laufenden Projekten, kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Beim Kopieren alter Dokumente wird automatisch der Steuersatz des Quell-Dokuments genutzt. Passen Sie in diesem Fall bitte manuell den Steuersatz des neuen Dokuments auf den neuen Wert an.
Bei Abo-Rechnungen werden wir mit dem im Juni kommenden Update eine Ergänzung vornehmen, die den neuen Leistungszeitraum und den bisherigen Steuersatz prüft. Endet der Leistungszeitraum im Juli bis Dezember 2020 und war der Steuersatz 19 %, wird der Steuersatz automatisch auf 16 % geändert (genauso natürlich für den verminderten Steuersatz). Für die Zeit ab 2021 wird geprüft, ob der bisherige Steuersatz 16 % war und eine automatische Änderung auf 19 % vorgenommen.
Im Juni gibt es ein Update, mit dem für den FiBu Export neue Felder zum Eintragen der Erlöskonten der neuen Steuersätze zur Verfügung stehen. Stimmen Sie bitte bis Ende Juli mit Ihrem Steuerberater die neuen Konten ab und tragen Sie diese in den > System > Grundeinstellungen im Reiter »Druck & Export« ein. Diese werden dann beim Export der Daten im Folgemonat berücksichtigt.
Für die Fremdkostenerfassung gibt es auch die neu zu definierenden Steuerschlüssel seitens der DATEV zur Auswahl.
Für weitere Fragen zum Thema nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.