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EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25. Mai 2018 auch geltendes Recht in Deutschland. ProSonata ist hierfür bereits vorbereitet.

Wir haben mit der ProSonata Agentursoftware von Beginn an großen Wert auf die Einhaltung der deutschen Datenschutzgesetze gelegt und bereits seit 2011 mit unseren Kunden Verträge inklusive eines separaten Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung personenbezogener Daten abgeschlossen. Denn auch bisher schon waren Kunden eines Cloud-Dienstes selbst dafür verantwortlich, wo und wie sie personenbezogene Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter eingeben und verarbeiten.

Im Hinblick auf die neuen EU-Regelungen hat ProSonata von einem IT-Rechtsanwalt modifizierte Verträge für die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung vorbereiten lassen, die ab Mai 2018 Verwendung finden. Bestandskunden können dieser Änderung bis dahin einfach nachträglich zustimmen und haben die neuen Verträge bereits per E-Mail erhalten. Dieser Online-Weg ist möglich, weil die neue EU-Verordnung für die Zustimmung die Schriftformerfordernis (Unterschrift auf Papier) nicht mehr vorschreibt.

Neukunden werden ab 25. Mai selbstverständlich nur noch Verträge erhalten, die den dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Update 22.03.: Wir haben auf unserer Website Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in der ProSonata Agentursoftware zusammengestellt.

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