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Wichtiges zum Jahreswechsel 2021

Zum Jahreswechsel gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Wir nennen nachfolgend kurz die wichtigsten Punkte.

Anpassung der Grundeinstellung ab Januar 2021

Die Senkung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) in Deutschland endet zum 31.12.2020. Dazu werden wieder kleine Anpassungen an den Einstellungen der Agentursoftware notwendig.

Damit neu erstellte Dokumente ab Januar automatisch den »alten« Steuersatz von 19 % erhalten, muss in den > System > Grundeinstellungen > Reiter »Finanzdaten« der standardmäßige Steuersatz von 16 % wieder auf 19 % geändert werden. Diese Anpassung können Sie gerne schon selbst in Ihrem Account vornehmen. Wir werden in Accounts, die zum 08.01. die Änderung noch nicht vollzogen haben, die Anpassung zentral vornehmen. Selbstverständlich können Sie dann weiterhin noch einzelne Rechnungen mit 16 % Steuer erstellen.

Bitte Obacht: Relevant für den Steuersatz ist der Leistungszeitraum (genauer gesagt dessen Ende), an dem die Leistung erbracht wurde. Das heißt es kann durchaus vorkommen, dass noch im Januar Rechnungen mit 16 % Steuersatz erstellt werden müssen, weil die Leistung im 2. Halbjahr 2020 erbracht wurde. Diese Sonderfälle lassen sich also pro Dokument einfach ändern – der Benutzer als Rechnungssteller muss hier aber genau entscheiden.

Eine genaue Betrachtung benötigen auch Endrechnungen/Schlussrechnungen. Endet der Leistungszeitraum ab Januar 2021 und wurden im 2. Halbjahr 2020 Abschlagsrechnungen mit 16 % Steuer erstellt, muss diese Berechnung in der Endrechnung berücksichtigt werden. Näheres dazu ist wie gehabt in den FAQ zu lesen.

Bei weitergehenden Fragen zur Anwendung der Steuersätze, gerade auch bei länger laufenden Projekten, kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

Kopie alter Dokumente und Abo-Rechnungen

Beim Kopieren alter Dokumente wird automatisch der Steuersatz des Quell-Dokuments genutzt. Passen Sie in diesem Fall bitte manuell den Steuersatz des neuen Dokuments auf den aktuellen Wert an.

Bei der Erstellung von Abo-Rechnungen wird vom Programm der Leistungszeitraum und der bisherige Steuersatz geprüft. Endet der Leistungszeitraum ab Januar 2021 und war der Steuersatz der letzten Rechnung 16 %, wird dieser automatisch auf 19 % geändert (das gilt selbstverständlich auch für den verminderten Steuersatz).

Buchungskonten für die Steuersätze

An den Buchungskonten gibt es keine notwendigen Veränderungen. Es gelten wieder die alten Steuersätze mit ihren Buchungskonten und Steuerschlüsseln.

Übernahme Resturlaube der Benutzer in das neue Jahr

Für Firmen, die die Urlaubsverwaltung in ProSonata verwenden, gibt es zum Jahreswechsel eine deutliche Vereinfachung: Ab dem 01.01. erscheint im Bereich > Benutzer der Button »Resturlaub übertragen«, mit dem einfach die Resturlaube der einzelnen Benutzer mit dem eingetragenen »Urlaub laut Vertrag« verrechnet und und als zustehender Urlaub für das Jahr 2021 eingetragen werden.

XRechnung in der Version 2.0 gültig

Die Portale der Institutionen des Bundes nehmen ab dem 01.01.2021 nur noch XRechnungen mit der Versionskennung 2.0 entgegen, das Format 1.2 gilt dann als veraltet. Die ProSonata Agentursoftware berücksichtigt das automatisch: Alle ab dem 01.01. erzeugten XRechnungen erhalten die neue Kennung.

Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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