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Die e-Rechnungen für B2B kommen!

Das seit Sommer 2023 von der Bundesregierung vorbereitete Wachstumschancengesetz wurde bereits viel diskutiert. Im öffentlichen Diskurs bisher weniger beachtet wurden die Änderungen, die es für alle Unternehmen mit B2B-Geschäften in Deutschland mit sich bringt.

Die e-Rechnung kommt verpflichtend ab 2025

Entscheidend ist der Fakt, dass ab 2025 eine Rechnung nur dann formal als »e-Rechnung« gilt, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnung und der Liste der entsprechenden Syntaxen entsprechen (und damit CEN-Norm EN 16931). Erfüllt werden diese Anforderungen z.B. von der XRechnung (im öffentlichen Auftragswesen) oder dem hybriden ZUGFeRD-Format. Dies hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) in einem Schreiben vom 09.10.2023 bereits klargestellt (PDF-Download des Schreibens von der Seite des Deutschen Steuerberater Verbandes).

Und das ist eine gute Nachricht für unsere Kunden: ProSonata bietet mit dem ZUGFeRD-Format (ab Version 2.0.1) und der XRechnung bereits die Formate, um auch zukünftig gültige e-Rechnungen erstellen zu können!

Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung gilt ab dem 01.01.2025. Für Firmen, die ihre Rechnungen bisher z.B. noch in Word oder Excel erstellen, besteht Handlungsbedarf: Solche als PDF exportierten Dokumente sind ab 2025 nur noch »sonstige Rechnungen«, die nicht mehr formal als »e-Rechnung« gelten! Es fehlt Ihnen der strukturierte Datenteil mit den relevanten Rechnungsdaten nach der EN 16931. Selbstverständlich sind auch für Rechnungen in Papierform die Tage gezählt.

Es wird zwar von 2025 bis 2027 schrittweise Übergangsregelungen für »sonstige Rechnungen« geben, aber: Hierfür wird die Zustimmung des Rechnungsempfängers notwendig! Spätestens ab 2028 wird kein Weg mehr an der »e-Rechnung«, die den genannten Formaten entspricht, vorbeiführen.

Ab 2025 müssen Unternehmen e-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Hierfür ist der Weg per E-Mail weiterhin nutzbar. Grundsätzlich wird die Möglichkeit entfallen, dass Unternehmen den Empfang elektronischer Rechnungen verweigern können.

Für weitergehende Informationen zum Thema kontaktieren Sie bitte Ihr Steuerbüro.

Ausblick

Ziel des ganzen Vorgehens ist die technische Vorbereitung für die Einführung eines zentralen elektronischen Meldesystems zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs. B2B-Rechnungen sollen in der Zukunft daher zeitnah eine Freigabe (Clearing) durch die Finanzverwaltung durchlaufen. Wie dies technisch realisiert werden soll, ist aktuell noch unklar.

Deutschland wird ein solches System einführen müssen, um die ViDA-Initiative (»VAT in the Digital Age«) der EU-Kommission zur Einführung eines EU-weiten elektronischen Meldesystems umsetzen zu können. Das System soll die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen (ZM) ersetzen und nach dem bisherigen Zeitplan 2028 in Kraft treten. In Vorbereitung darauf ist bereits ab 2024 die geänderte Definition des Begriffs »Elektronische Rechnung« (Art. 217 MwStSystRL) vorgesehen.

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